Einladung Gemeindeversammlung 25.06.2024
Dienstag, 25. Juni 2024, 20.00 Uhr, Hotel Drei Könige Entlebuch
- Gesamtrevision Ortsplanung
- Allgemeines zur Ortsplanungsrevision
- Zonenplan Siedlung Dorf
- Zonenplan Siedlung Ortsteile
- Zonenplan Landschaft
- Baulinienplan Dorf
- Baulinienplan Ortsteile
- Bau- und Zonenreglement
- Orientierung über das weitere Vorgehen
- Verschiedenes, Umfrage
Dokumente zur Gemeindeversammlung
- Einladung [pdf, 99 KB]
- Botschaft [pdf, 3.1 MB]
- Zonenplan Siedlung Dorf [pdf, 5.8 MB]
- Zonenplan Siedlung Ortsteile [pdf, 5.4 MB]
- Zonenplan Landschaft [pdf, 16.8 MB]
- Baulinienplan Dorf [pdf, 4.2 MB]
- Baulinienplan Ortsteile [pdf, 5.0 MB]
- Bau- und Zonenreglement [pdf, 332 KB]
- Planungsbericht [pdf, 6.8 MB]
- Planungsbericht Beilage 1 - BZR Vergleich neu-alt [pdf, 347 KB]
- Planungsbericht Beilage 2 - Quartieranalyse [pdf, 9.8 MB]
- Planungsbericht Beilage 3 - Gewässerraum Plan [pdf, 15.1 MB]
- Planungsbericht Beilage 4 - Gewässerraum Dokumentation [pdf, 5.8 MB]
- Vorprüfungsbericht [pdf, 629 KB]
- Bericht Controllingkommission [pdf, 98 KB]
- Verkehrs- und Erschliessungsrichtplan - Bericht [pdf, 627 KB]
- Verkehrs- und Erschliessungsrichtplan - Dorf [pdf, 3.8 MB]
- Verkehrs- und Erschliessungsrichtplan - Ortsteile [pdf, 5.0 MB]
- Verkehrs- und Erschliessungsrichtplan - Landschaft [pdf, 17.9 MB]
Hinweise zu Stimmregister und Aktenauflage
Stimmberechtigt sind alle stimmfähigen Schweizerinnen und Schweizer ab erfülltem 18. Altersjahr, welche spätestens 5 Tage vor dem Versammlungstag in der Gemeinde Entlebuch ihren Wohnsitz gesetzlich geregelt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Die Stimmberechtigten können das Stimmregister einsehen.
Die den Traktanden zugrundeliegenden Akten liegen während 16 Tagen vor der Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei Entlebuch zur Einsichtnahme auf (§ 22 Stimmrechtsgesetz). Interessierte Bürgerinnen und Bürger können auf der Gemeindeverwaltung detaillierte Unterlagen zu den Traktanden beziehen. Diese sind auch vorstehend verfügbar.