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Leumundszeugnis

Zur Ausstellung von Leumundszeugnissen fehlt im Kanton Luzern seit längerem eine gesetzliche Grundlage. Der einwandfreie Leumund kann mit einem Handlungsfähigkeitszeugnis, einem Straf-, sowie einem Betreibungsregisterauszug nachgewiesen werden.

Die Auszüge können Sie via folgende Links bestellen:

Handlungsfähigkeitszeugnis
Strafregisterauszug
Betreibungsregisterauszug


Zuständige Abteilung