Leumundszeugnis
Zur Ausstellung von Leumundszeugnissen fehlt im Kanton Luzern seit längerem eine gesetzliche Grundlage. Der einwandfreie Leumund kann mit einem Handlungsfähigkeitszeugnis, einem Straf-, sowie einem Betreibungsregisterauszug nachgewiesen werden.
Die Auszüge können Sie via folgende Links bestellen:
Handlungsfähigkeitszeugnis
Strafregisterauszug
Betreibungsregisterauszug